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Zahlung von Steuern und Abgaben in den Niederlanden

Zahlung von Steuern und Abgaben in den Niederlanden

Firmen und selbsttätige Personen, die in den Niederlanden geschäftlich tätig sind oder eingestellt werden, müssen die Vorschriften für die Zahlung von Steuern und Abgaben in den Niederlanden einhalten. Dies gilt zwingend für in den Niederlanden eingetragene Unternehmen, aber auch für Zweigniederlassungen / Tochtergesellschaft ausländische Firma.

Wenn Sie ein Unternehmen haben, können unsere Berater Sie über die Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze in den Niederlanden informieren.

Besteuerung von Unternehmen in den Niederlanden

Die Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen in den Niederlanden ist gebietsansässig. Unternehmen, die in den Niederlanden registriert sind, gelten als in den Niederlanden ansässige juristische Personen. Diese Art von Firmen muss Steuern auf ihr Gesamteinkommen zahlen. In den Niederlanden ansässige niederländische Unternehmen zahlen in den Niederlanden nur Einkommensteuer. Die Gewinnsteuer beträgt 20% für die ersten 200.000 Euro und 25% für den Gewinn, der diesen Betrag übersteigt.

Die Niederlande haben keine Quellensteuer auf Zinsen oder Urheberrechte. Dividenden sind steuerfrei und unterliegen in anderen Fällen einer Steuer von 15%. Durch eine Vielzahl von Steuerumgehungsabkommen, die die Niederlande mit anderen Ländern geschlossen haben, kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden. In den sonstigen Steuern und Abgaben für niederländische Unternehmen sind die Grunderwerbsteuer und die Mehrwertsteuer mit 21% und einem Tiefstbetrag von 6% enthalten. Alle Mehrwertsteuerzahler im Land müssen sich registrieren lassen. 

Das Geschäftsjahr für Unternehmen in den Niederlanden entspricht in der Regel dem Kalenderjahr und dauert 12 Monate, wobei im Gründungsjahr auch kürzere Fristen zulässig sind. Die jährliche Steuererklärung muss innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.

Besteuerung von natürlichen Personen in den Niederlanden

Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden werden mit ihrem Gesamteinkommen besteuert, und Ausländer werden nur mit dem in den Niederlanden verdienten Einkommen besteuert. Die Besteuerung von natürlichen Personen ist in den Niederlanden progressiv und umfasst drei Arten der Besteuerung.

  • Typ 1 für Einkünfte aus bezahlter Arbeit, Miete oder autorisierte Personen für Selbsttätigkeiten;
  • Typ 2 für Zinserträge;
  • Typ 3 Einsparungen und Investitionen

Auch die natürliche Personen fallen ebenfalls in das Geschäftsjahr und müssen ihre Steuererklärung bis zum 1. April des folgenden Jahres einreichen. Spätere Erklärungen oder die Nichteinreichung solcher Erklärungen werden mit Strafen belegt. 

Für weitere Informationen über die Strafe kontaktieren Sie sich bitte an unsere Berater in den Niederlanden.