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Vorteile eines 30% igen Anteils in den Niederlanden

Vorteile eines 30% igen Anteils in den Niederlanden

Ausländische Staatsbürger, die in die Niederlande ziehen, profitieren von zahlreichen Steuerermäßigungen. Eine der wichtigsten ist der Anteil von 30% am steuerfreien Gehalt, der für hochspezialisierte Mitarbeiter niederländischer Unternehmen geschaffen wurde.

Nach dem 30% -Quotengesetz besteuert der Arbeitgeber 30% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers nicht. Um diese Leistung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nichtbezahlung von 30% des Gehalts bringt andere Vorteile. 

Unsere Unternehmensberater in den Niederlanden können ihren Arbeitgebern ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber erläutern. Wir bieten Unterstützung für diejenigen, die ein Unternehmen in diesem Land gründen möchten.

Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um sich für den  Anteil / Quote von  30% in den Niederlanden zu begünstigen:

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können von der 30% -Quotengesetz begünstigen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

– Die Person, die vom Anteil von 30% begünstigt, muss einen Arbeitsvertrag mit einem niederländischen Unternehmen haben.
– Der Arbeitsvertrag muss eine spezifische 30% – Klausel enthalten.
– Der Arbeitnehmer muss ein ausländischer Staatsbürger sein, der direkt von der niederländischen Gesellschaft eingestellt oder versetzt wurde.
– Der Arbeitnehmer muss über bestimmte Qualifikationen, Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, die der örtliche Arbeitgeber im Land nicht vorfinden konnte.
– Der niederländische Arbeitgeber muss bestimmte Lohnanforderungen erfüllen (der Lohn muss höher als der jährlichen Bruttomindestlohn sein).

Wir bieten Buchhaltung und Lohnbuchhaltung der interessierten niederländischen Firmen.

Vorteile des Anteils von 30% für den niederländischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmer

Der Anteil von 30% bringt sowohl dem Arbeitgeber, als auch dem ausländischen Arbeitnehmer in den Niederlanden Vorteile. Diese Vorteile sind:

– Im Falle des Arbeitgebers wird das Gehalt des Arbeitnehmers um 30% abgenommen
– Dem Arbeitnehmer werden 30% der Lohnbeiträge erstattet
– Bei der Abgabe der Steuererklärung durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitnehmer – Ausländer den Ausländer-Status im Typensystem verwenden.
– Der ausländische Arbeitnehmer kann seinen Führerschein ändern und einen niederländischen Führerschein erwerben, ohne einen Führerschein zu führen

Kontaktieren Sie sich an unsere Berater zur Firmengründung, um weitere Informationen zum 30% -Anteil oder Unterstützung bei der Firmengründung in den Niederlanden zu erhalten.