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Grundung eines Unternehmens

Grundung eines Unternehmens

Die Niederlande sind ein attraktiver Standort für ausländische Investoren, sie nimmt weltweit den 6. Platz der Rangliste ein , ebenfalls belegt die Niederlande den 1. Platz in Europa in der Klassifizierung der Top-Länder, die  der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen zufolge (World Investment Report des Jahres 2018) im Jahre 2017 die grössten ausländische Direktinvestitionen (FDI) erhalten haben.

Ausländische Unternehmer, die meisten aus den USA, Luxembourg, Bermuda, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz haben 58 Mrd. USD in die Niederlande investiert.

Hauptinvestitionsbereiche waren Finanz-und Versicherungssektor, Herstellung von Waren, Gross-und Einzelhandel, Liegenschaften, Information und Kommunikation.

Ausländische Unternehmen werden ermutigt, in den Niederlanden zu investieren und zwar durch mit den ausländischen Direktinvestitionen (FDI) verbundenen niederländische Gesetze und lokale Regelungen. Es gibt hinsichtlich der FDI keine Einschränkungen in den Niederlanden.

Wie kann man ein Unternehmen in den Niederlanden je nach Herkunftsland gründen

Es gibt unterschiedliche Bestimmungen betreffend die Unternehmensgründung in den Niederlanden durch Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) und der Schweiz sowie fur Nicht – EU-Bürger. Geschäftsleute aus EU, EEA und der Schweiz haben dieselben Rechte wie die niederländischen Bürger und eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis müssen sie nicht beantragen. Das gilt für Staatsbürger aus folgenden Ländern : Belgien, Bulgarien, Zypern, Danemark, Deutschland, Estonien, Finland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Norwegen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slovenien, die Slowakei, Spanien, Tschechien, Vereinigter Konigreich, Schweden und die Schweiz. Die Staatsbürger dieser Lander erhalten nach Eintragung bei den lokalen Behörden eine Persönliche Registrierungsnummer (BSN). Diese Nummer stellt Ihre Sozialversicherungs-und Steuernummer für die Niederlande dar.

Die Nicht-EU-Bürger (mit Ausnahme von der EEA und der Schweiz), die sich an einer Firmengründung in den Niederlanden interessieren, müssen die lokalen Immigrationsgesetze einhalten und werden aufgefordert, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Die Staatsbürger aus Amerika und Japan befolgen eine weniger restriktive Regelung hinsichtlich der Gesellschaftsformen, die in den Niederlanden gegründet werden durfen.

Unternehmensarten in den Niederlanden

Es gibt verschiedene Arten von Entitäten, die in den Niederlanden gegründet werden dürfen, je nach gewünschter Art der Geschäftsaktivität.

Hauptgesellschaftsformen sind : andererseits – eingegliederte Geschäftsstrukturen (incorporated business structures) für Geschaftsleute, deren Geschäfts(Betriebs)vermögen von den  persönlichen Vermogenswerten getrennt sind, die gegen Geschäftsschulden geschützt sind, andererseits – nichtgegliederte Geschäftsstrukturen für Unternehmer, die für ihre Einkunfte und Schulden verantwortlich sind, weil es keine Trennung der Geschäfts(Betriebs)vermögen und der persönlichen Vermögenswerte besteht.

Hauptformen von nichteingegliederten Geschäftsstrukturen :

  • Einzelunternehmen, die von den freiberuflich Arbeitenden (freelancers) in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bevorzugt werden ;
  • Kommanditgesellschaften (limited partnership) – eine Zusammenarbeitsform zwischen den Professionellen ;
  • Offene Handelsgesellschaft (general partnership) ;
  • Personnenhandelsgesellschaft /Professionelle Partnerschaft (commercial / professional partnership) – eine Zusammenarbeitsform zwischen den Professionellen.

Hauptformen von eingegliederten Geschaftsstrukturen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung  – BV (GmbH) (private limited company)- limited and incorporated) ;
  • Aktiengesellschaft (AG) (public limited company-plc and corp.) ;
  • Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften 
  • Gegenseitigkeit (cooperative and mutual insurance society) ;
  • Stiftungen (foundations), üblicherweise für gemeinnützige Ziele ;
  • Vereine (association)

Unsere Firmengründungsagenten in den Niederlanden können Ihnen bei der Wahl der gewünschten Entitätsform für Ihre Geschäfte helfen, ebenfalls bei deren Registrierung  in Ihrem Namen, wenn Sie in die Niederlanden nicht reisen können.

Je nach der Art von Geschäftstätigkeiten, die Sie ausüben werden, werden Sie vielleicht bestimmte Erlaubnisse, Genehmigungen und Lizenzen brauchen. Sollte Ihre Geschäftsart zu Umweltauswirkungen führen dann müssen Sie das den Stadtbehörden bekanntmachen. Eine weitere Bekanntmachung an dieselbe  Behörden ist dann erforderlich, wenn Sie Immobilien (Geschäftsraume) nutzen und Sie Brandschutzmassnahmen treffen müssen.         

Schritte zur Unternehmensgründung in den Niederlanden

  1. Wählen Sie einen Geschaftsnamen für Ihr Unternehmen – der Name sollte einzigartig (unique) sein und das sollten Sie im lokalen Handelsregister einsehen.
  2. Lassen Sie die Unterlagen vor Firmengründung von einem offentlichen Notar beglaubigen oder schicken Sie sie unseren Firmengründungsexperten in die Niederlanden. Diese werden dann die Unterlagen an das niederländische Handelsregister senden.
  3. Registrieren Sie das Unternehmen – sie müssen die Entitat im lokalen Handelsregister eintragen lassen indem Sie alle erforderlichen Unterlagen je nach gewünschter Art der Gesellschaftform schicken. Die lokale Handelskammer wird Ihnen eine Registrierungsnummer erteilen.

Haufig gestellte Fragen uber fie Firmengrundung in den Niederlanden

1.Werde ich eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen wenn ich kein EU-Bürger bin ?

Ja, Nicht-EU-Bürger (mit Ausnahme von EEA oder der Schweiz) brauchen eine Auhenthaltsgenegmigung und eine Arbeitserlaubnis damit sie Wirtschaftsaktivitäten in den Niederlanden ausüben können.

2. Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister in den Niederlanden ?

Wenn Sie sich mit unseren Firmengründungsagenten in Verbindung setzen dann können wir fur Sie die Eintragung ins Handelsregister in ein paar Tagen, bzw.nachdem Sie alle erforderlichen von den niederlandischen Behörden benötigten Unterlagen geschickt haben, erledigen.

3. Kann ich als ausländischer Investor in den Niederlanden die Doppelbesteuerung vermeiden ?

Ja, under der Voraussetzung dass Ihr Herkunftsland mit den Niederlanden ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Unsere Firmengründungsexperten können Ihnen weitere Informationen bieten und sie konnen Sie bei Steuerangelegenheiten in den Niederlanden beraten.

4. Kann ich Investions(Finanz)anreize von der Seite der niederländischen Behörden bekommen ?

Ja, Sie können Anreize bekommen. Sie brauchen sich an die niederländische Agentur fur Auslandsinvestitionen (Foreign Investment Agency) in den Niederlanden zu wenden um dort weitere Informationen zu erhalten.

5. Kann ich als Unternehmer ein Startup-Visum bekommen ?

Ja, Das ist möglich. Die niederlandischen Behörden bieten unter bestimmten Bedingungen für ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen in den Niederlanden gründen wollen, eine fur 1 Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung.

6. Welche sind die wichtigsten zu zahlenden Steuern  wenn ich ein Unternehmen in den Niederlanden führe ?

Wichtigste Steuern sind : Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer (wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen), Körperschaft(s)steuer (für eingegliederte Unternehmen).

Für weitere Informationen oder Fragen, wie ein Unternehmen in den Niederlanden gegründet werden kann, wenden Sie sich bitte an unsere Firmengründungsberater. Diese werden Ihnen zuerst kostenlose Beratungsdienste bieten und Ihnen bei der Registrierung Ihres Unternehmens in ein paar Tagen helfen.