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Gründung einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkte

Gründung einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkte

Dutch BV, auch bekannt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist der beliebtester Unternehmenstyp in den Niederlanden. Dutch BV ist der deutschen BV (GmbH) und der amerikanischen Limited Liability Company ähnlich. Aufgrund der neuen Änderungen zu Gesellschaftsrecht, ist nun das Eintragungsverfahren einfacher und die mit der Firmengründung verbundenen Kosten in den Niederlanden geringer. Die Dutch BV ist auch der am häufigsten verwendete Strukturtyp für die Eröffnung eines Geschäftes in den Niederlanden.

Anforderungen an das Eintragungsverfahren einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung BV (GmbH)

Das Gesellschaftsrecht sah lediglich vor dass der Gründer eine stimmberechtigte Aktie ausgeben musste. Es ist erforderlich dass für die niederländische BV (GmbH) eine lokale Anschrift vorhanden ist.

Vor der Eintragung der niederländischen BV (GmbH), muss der Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag) von einem Notar beglaubigt werden. Diese Dokumente sind in Niederländisch zu erstellen und Angaben zu Aktionären, Vorstand, registrierte Adresse und genehmigtes Gesellschaftskapital zu beinhalten. Der Gesellschaftsvertrag muss weiterhin eine kurze Beschreibung der  vorgesehenen Tätigkeiten der niederländischen BV (GmbH) beinhalten.

Hauptschritte zur Eintragung einer niederlandischen BV (GmbH)

Der erste mit der Gründung der niederländischen BV (GmbH) verbundene Schritt ist die Erstellung der gesetzlichen Unterlagen, die von einem Notar zu beglaubigen sind.

Weitere Schritte sind :

  • Firmennamenreservierung, die einzigartig sein und mit den gesetzlichen Anforderungen gemäss dem Handelsrecht übereinstimmen muss;
  • Ubermittlung des Gesellschaftsvertrags (der Gründungsurkunde) an das Handelsregister;
  • Einholung einer Handelsregistersnummer in den Niederlanden;
  • Registrierung bei den Steuerbehörden (dient für die Einholung der Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuernummer),
  • Registrierung bei den Sozialversicherungebehörden und an den Pensionsfonds zu Beschäftigungszwecken

Eroffnung eines Bankkontos für die niederländische BV (GmbH)

Die Eröffnung eines Bankkontos ist für die Registrierung einer BV (GmbH) in den Niederlanden obligatorisch. Die Eröffnung des Bankkontos wird allerdings nicht vor der Handelsregistereintragung benötigt. Das Bankkonto ist erforderlich, um den Begin der Wirtschafttätigkeit des Unternehmens nachzuweisen. Das Bankkonto braucht nicht bei einer niederländischen Bank eröffnet zu werden, insbesondere im Falle dass sich das Unternehmen im ausländischen Besitz befindet. Wenn die Aktionäre  über die Eröffnung eines Kontos bei einer lokalen Bank entscheiden dann muss ein einheimischer Direktor des Unternehmens ernannt und das Bankkonto aufgrund der Gründungsurkunde und des Handelsregisterauszugzs errichtet werden.

Unsere Firmengründungsberater in den Niederlanden können sich im Namen der ausländischen Investoren mit der Regsitrierung einer niederländischen BV (GmbH) beschäftigen.

Lizenzen und Erlaubnisse (Genehmigungen) für die niederländische BV (GmbH)

Eine der wichtigsten Schritte zur Eröffnung einer BV (GmbH) in den Niederlanden ist der Antrag auf Erstellung von Lizenzen und Erlaubnissen. Hierzu gehören:

  • Die All-in-one Geschäftslizenz, die durch die Stadtgemeinde an dem Geschäftsort erstellt wird;
  • Einfuhr-und Ausfuhrlizenz,für die BV (GmbH), die Handelstätigkeiten ausüben;
  • Finanzlizenzen, die von den an der Finanzwirtschaft Interessierten und für sonstige Bereiche wie Kryptowährung benötigt werden;
  • Sonstige besondere Lizenzen, die von bestimmten Behörden je nach Geschäftstätigkeiten der BV (GmbH) ausgestellt werden – darunter Lizenz für Lebensmittel und alkoholische Getränke wenn das Unternehmen in dem Sektor tätig ist.

Die flex BV (GmbH)  in den Niederlanden

Aufgrund der Beliebtheit der privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, hat sich die niederländische Regierung für die Vereinfachung der Anforderungen an die Registrierung einer BV (GmbH) entschieden. Nachstehend zeigen wir, wie das vereinfachte Regime für BV (GmbH) in Kraft getreten ist.

Auch bekannt als Flex BV (GnbH), ist dieser Unternehmenstyp der üblichen BV (GmbH) ähnlich, jedoch mit ein paar Ausnahmen. Um ein Flex BV in den Niederlanden eröffnen zu können, hat der lokale Unternehmer wenigere Anforderungen zu erfüllen, darunter auch ein geringeres Aktienkapital des Unternehmens. Früher war vorgesehen dass eine BV (GmbH) ein Mindestkapital von 18.000 Euro besitzen musste, der Flex BV konnte andererseits mit einem Mindestkapitalbetrag von 1 Euro gegründet werden.

Nach dem neuen Gesetz, ist den Aktionären einer BV (GmbH) erlaubt, das Gesellschaftskapital zu verringern ohne dass eine Entscheidung darüber im Amtsblatt veröffentlicht werden muss. Sie werden allerdings aufgefordert den Gesellschaftsvertrag des niederländischen BV (GmbH) abzuändern und das Handelsregister davon zu unterrichten.

Wofür wird eine BV (GmbH) in den Niederlanden verwendet?

Die BV (GmbH) hat viele Vorteile, am wichtigsten ist es jedoch die Tatsache dass diese Rechtsform fur viele Geschäftszwecke verwendet werden kann, z.B:

  • Die BV (GmbH) kann von ausländischen Unternehmen, die Tochtergesellschaften in den Niederlanden gründen wollen, verwendet werden;
  • Vorratsgesellschaften  sind üblicherweise niederländische BV (GmbH), was auf die wenigen und schnellen Eintragungsformalitäten sowie auf die damit verbundenen mühelose Änderungen zurückzuführen ist;
  • Die BV (GmbH) kann für Handelszwecke von ausländischen Investoren, die Ihre Geschäfte in den Niederlanden beginnen wollen , verwendet werden;
  • Die BV (GmbH) kann auch als als offshore Gesellschaft  von ausländischen Unternehmern verwendet werden.

Sollten Sie Interesse an der Errichtung einer niederländischen privaten BV (GmbH) haben, zögern Sie nicht, unsere Experten für Firmengründung für weitere Informationen hinsichtlich der Registrierungsanforderungen zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen über die BV (GmbH)-Registrierung 

1.  Kann ich eine BV (GmbH) gründen ohne dass ich die Niederlande besuchen muss?

Ja, ausländische Investoren können eine niederländische BV (GmbH) gründen ohne dort persönlich anwesend zu sein und zwar durch Verwendung des Unternehmens, das in ihrem Namen handeln wird. Diese Art der Gründung erfordert jedoch etwas andere Prozeduren.

2. Kann jemand eine BV (GmbH) gründen unabhängig davon, wo sich der Interessierte befindet?

Ja, Die Niederlande ist investitionsfreudig. Jeder Ausländer kann Aktionär in einer niederländischen BV (GmbH) sein. Um eine gebietsansässige Gesellschaft zu sein und eine einheimische wirtschaftliche Substanz zu haben, muss der Investor bestimmte Anforderungen erfüllen.

3. Kann ich eine anonyme niederländische BV (GmbH) gründen?

Etliche niederländische Strukturen können Privatheit beibehalten. In dieser Hinsicht, schauen Sie sich bitte Ihre Optionen bezüglich der Gründung von niederländischen Stiftungen und vonTreuhand-Direktoren (nominierte Direktoren) an.

4. Warum sollte ich eine niederländische BV (GmbH) gründen?

Der Hauptgründe, warum die meisten Geschäftleute die Rechtsform der BV (GmbH) in den Niederlanden wahlen, sind nachstehend dargestellt:

  1. Steuervorteile: Die Niederlande ist eine gute Option um die Steuerlast bei den Geschäftstätigkeiten in der EU und weltweit gesetzlich minimieren zu können.
  2. günstiger einheimischer Markt: Die Niederlande ist eine der wohlhabendsten Staaten weltweit ; sie bietet einen Markt mit sehr gutem Potential.
  3. ausgezeichnetes Transportnetzwerk: Die Niederlande hat vielleicht die wichtigsten Hafen und Hauptumschlagplatze in Europa.

5. Kann ich ein niederländisches Bankkonto eröffnen?

Ja, unsere Firma kann Ihnen bei der Eröffnung eines niederländischen Bankkontos und/oder eines Bankkontos in anderen Ländern  weltweit behilflich sein.

6. Leisten Sie Dienste für die laufende Unternehmensführung?

Ja, unsere Firma ist eine niederländische Treuhandgesellschaft (Trust Company), die von der niederländischen Zentralbank reguliert wird.

Folglich, können wir Sie in der Ausübung der fortlaufenden Tatigkeit Ihrer niederländischen BV (GmbH) unterstutzen : Unternehmensführung, Buchführung, lokale Substanz.

Unterschiede zwischen den Rechtsformen BV (GmbH) und AG (Joint stock company) in den Niederlanden

Die AG in den Niederlanden hat im Allgemeinen dieselben Merkmale wie die BV (GmbH). Es gibt allerdings auch wichtige Unterschiede:

  • Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) einer AG braucht nicht Einschränkungen für die Anteilsübertragung zu enthalten. Für eine AG ist das ein Muss ;
  • Mindestaktienkapital für eine AG betragt EURO 45.000 ; Für eine BV (GmbH) besteht keine Mindestkapitalanforderung ;
  • Eine AG kann an der Börse notiert werden ; das geschieht nicht bei einer BV (GmbH) ;
  • Eine BV (GmbH) kann lediglich Namensaktien ausgeben ; eine AG hat die Moglichkeit sowohl Namensaktien als auch auf Inhaber lautende Aktien auszugeben.

Eine AG muss ein Leitungsgremium haben. Die Mindestzahl der Direktoren ist eins ( 1), unabhängig von der Staatsangehörigkeit der für die Führung des Unternehmens verantwortliche Person.

Besteuerung einer niederlandischen BV (GmbH)

Um die Vorteile aus den zwischen  den Niederlanden und anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zu geniessen, empfiehlt es sich die Mehrzahl von Direktoren als ansässige in den Niederlanden zu ernennen und die Geschäftsanschrift in dem betreffenden Land zu haben, was traditionell durch  die Eröffnung eines Buros oder eines virtuelen Büros machbar ist. Wir bieten Ihnen ein nutzliches virtuelles Büropaket an einer renommierten Adresse in Amsterdam und in den anderen grossen Städten der Niederlande.

Die in der Niederlande registrierten Unternehmen müssen die Körperschaftssteuer (zwischen 20 und 25 Prozent), Dividendensteuer (zwischen Null und 15 Prozent), Mehrwertsteuer (zwischen 6 und 21 Prozent) sowie sonstige mit den ausgeübten Tätigkeiten verbundene Steuer entrichten. Da Änderungen vorbehalten sind, empfiehlt es sich  diese Steuersätze zum Zeitpunkt der Gründung der niederländischen Firma zu überprufen. Die in der Niederlande ansässigen Unternehmen  haben Einkommensteuer für sämtliche weltweit erzielte Einkünfte zu entrichten. Im Unterschied dazu, haben die nichtansässige Unternehmen nur Steuer auf die in den Niederlanden erzielte Einkünfte zu zahlen. Körperschaftssteuer  ist wie folgt zu zahlen:

  • 20 Prozent für Unternehmen, deren Gewinn den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreitet;
  • 25 Prozent für Unternehmen deren Gewinn den Betrag von 200.000 Euro überschreitet.

Für weitere Informationen hinsichtlich der Besteuerung einer niederländischen BV (GmbH), setzen Sie sich bitte mit unseren lokalen Experten in Verbindung.