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Grunden Sie ein Einzelunternehmen

Grunden Sie ein Einzelunternehmen

Der niederländische Einzelunternehmer bietet eine ausgezeichnete Geschäftslosung für die Unternehmer, die ihr eigenes Geschäft beginnen wollen. Diese Rechtsform bietet eine weite Palette von Möglichkeiten und kann in allen Geschäftsbereichen verwendet werden.Der Einzelunternehmer in den Niederlanden ist ZZP zelfstandige zonder personnel  genannt und muss bei der niederländischen Handelskammer  registriert sein. Unsere Firmengründungsberater in den Niederlanden  können Ihnen bei der Erledigung der Registrierungsformalitäten behilflich sein so dass Sie Ihr eigenes Geschäft anfangen konnen.


Merkmale des niederländischen Einzelunternehmers

Das als Einzelkaufmann geführte Geschaft ist eine bevorzugte Option fur viele Unternehmer, die daran interessiert sind, Ihrem eigenen Geschäft nachzugehen und mit einem einfachen Geschäft, das leicht gegrundet werden kann, anfzuangen. Ein wichtiges Merkmal besteht darin dass der Gründer für die Schulden der Einzelfirma haftet. Andererseits erlaubt diese Rechtsform Geschäftsflexibilität.

Vor Beginn eines neuen Geschäftes ist es sinnvoll, ein kompletter Geschäftsplan zu erstellen und eine klare Vision von der Zukunft des Geschäftes zu haben. Einzelunternehmer können später eine Partnerschaft mit zwei oder mehreren Unternehmern, die dieselben Geschäftsinteresse haben, eingehen oder sie können die Einzelfirma in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein klares Unterschied zwischen dem Geschaft und dem Einzelunternehmer  vorsieht, umfirmieren.

Für diese Unternehmensstrukturänderungen bei einem vorhandenen Geschäft, können Sie sich auf die Dienste, die unsere Firmengründungsberater leisten, verlassen.

Registrierung des Einzelunternehmers in den Niederlanden

Der Unternehmer muss Arbeitsplatzgestaltungen (workspace arrangements) durchführen. Diese Unternehmensart unterliegt der Besteuerung in den Niederlanden. Anwendbar ist sie auch für die im Ausland lebende Geschäftsleute, die dort ihr eigenes Geschäft beginnen.

Registrierung bei der Handelskammer ist verpflichtend für alle Geschäftsarten, inkl.der Einzelfirma (niederländisch : ZZP). Dieser Schritt muss innerhalb von einer Woche nach Begin der tatsächlichen Geschäftstatigkeiten  vollendet werden. 

Folgende Dokumente werden benötigt fur die Registrierung einer Einzelfirma in den Niederlanden:

  • Gultiges Identifikationsdokument für die einzelne Person ;
  • Registrierungsformulare ;
  • Zahlungsnachweis fur Registrierungsgebühr.

Das Registrierungsverfahren für Einzelunternehmer (ZZP) ist einfacher als für andere Geschaftsarten wie z.B für Korperschaften. Unternehmer sollten allerdings daran denken dass von Ihnen zusätzliche Sondererlaubnisse(genehmigungen) oder Sonderlizenzen verlangt werden können wenn sie bestimmte Tätigkeiten ausuben. Hier sind Genehmigungen für Verpflegung, Transport oder Umwelt anwendbar.

Für weitere Informationen bezüglich der Geschäftsoptionen in den Niederlanden setzen Sie sich bitte mit unseren Firmengründungsexperten in Verbindung.