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Bildung einer Tochtergesellschaft in Niederlande

Bildung einer Tochtergesellschaft in Niederlande

Eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden ist eine gewöhnliche niederländische Firma mit voller Rechtspersönlichkeit, das sich dadurch auszeichnet, dass sein Aktienkapital ganz oder teilweise im Besitz einer ausländischen Firma ist. Diese Unterscheidung ist sehr nützlich im Gegensatz zur niederländischen Niederlassung, bei der es sich um eine Firma handelt, das viel enger mit der ausländischen Muttergesellschaft verbunden ist.

 Kurze Informationen  
 Anwendbare Gesetzgebung (Herkunftsland/Gründungsland) Die Gesetzgebung des Landes, in dem es seinen Sitz hat. 

 Anwendung

Verschiedene Arten von Tätigkeiten (Handel, Gewerbe, IT, Dienstleistungen, etc.) 

 Mindeststammkapital

 45.000 Euro bei Gründung als öffentliche Aktiengesellschaft

 Zeitraum der Gründung (ungefähr) 3 – 4 Wochen 
 Management (lokales/ausländisches)

 Lokales oder ausländisches

 Gesetzlicher Vertreter

 Nein 

 Lokales Bankkonto

 Ja

Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft 

Völlig unabhängige Rechtspersönlichkeit 

 Haftung der Muttergesellschaft

Keine Haftung der Muttergesellschaft für die Verpflichtungen der Tochtergesellschaft 

 Gewinnsteuer

 – 15 % (für die ersten 245.000 EUR),

– 36.750 EUR + 25 % für Beträge über 245.000 EUR

Möglichkeit der Einstellung lokaler Mitarbeiter 

Ja 

Die ausländische Firmen im Ausland kontrolliert möglicherweise seine niederländische Tochtergesellschaft, haftet jedoch im Gegensatz zur Niederlassung nicht in vollem Umfang für seine Anteile, Schulden und Verbindlichkeiten in den Niederlanden. Die Tochtergesellschaft ist nicht auf die Ausübung der gleichen kommerziellen Tätigkeiten wie die Muttergesellschaft beschränkt; Bei Bedarf kann es sich bei den zuständigen Behörden registrieren lassen, um im Land weitere Geschäftstätigkeiten auszuüben. Dies, gepaart mit der fehlenden Haftung für die ausländische Firma, sind zwei der wichtigsten Vorteile der Tochtergesellschaft.
Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden können Gründer zwischen zwei der gängigsten Formen wählen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften.

Rechtsformen von Tochterfirmen in den Niederlanden


Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.) ist eine Unternehmensform, die vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen übernommen wird. Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Form einer B.V. in den Niederlanden ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital festgelegt. Diese Gesellschaft kann mit nur 1 Euro gegründet werden. Das Grundkapital muss in Namensaktien eingeteilt sein, die nicht übertragbar sind. Die Haftung der Gesellschafter ist durch ihre Einlage in das Gesellschaftskapital begrenzt und die Geschäftsführung der niederländischen Gesellschaft wird durch mindestens einen Geschäftsführer sichergestellt. Es gibt viele Methoden zur Gründung eines B.V.-Unternehmens, Methoden, die die Privatsphäre von Mitarbeitern und Geschäftsführer gewährleisten, Steuerminimierung, Holdingstrukturen für internationale Unternehmen und B.V.-Unternehmen. von anderen Sonderstrukturen wie niederländischen Stiftungen gehalten.

Ein Unternehmer kann in den Niederlanden auch eine Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (N.V.) gründen, die mit einem Mindeststammkapital von 45.000 EUR, aufgeteilt in Namens- und Inhaberaktien, gegründet wird. Diese Art von Unternehmen kann im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Aktienzertifikat für Inhaberaktien ausstellen. Die Aktien können auch öffentlich übertragen werden. Die Haftung der Gesellschafter ist durch das in die Gesellschaft eingebrachte Kapital begrenzt. Im Gegensatz zur privaten Gesellschaft kann die Aktiengesellschaft an der Börse notiert werden.

Nach der Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden muss die Geschäftsführung durch mindestens zwei Geschäftsführer innerhalb eines Vorstands erfolgen. Zur Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsführung kann auch ein Aufsichtsorgan eingesetzt werden. Große Unternehmen, in der Regel N.V.s, haben anspruchsvollere jährliche Rechnungslegungs-, Berichts- und Prüfungsanforderungen.


Das Verfahren zur Registrierung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden im Jahr 2023


Der erste Schritt zur Eröffnung einer Filiale in den Niederlanden ist die Eröffnung eines Bankkontos, auf dem das Anfangskapital eingezahlt und eine Einlagenbescheinigung ausgestellt wird.

Gründer müssen außerdem sicherstellen, dass der gewählte Name eindeutig ist und vor der Registrierung bei der Handelskammer überprüft werden muss. Per E-Mail erhalten Sie eine Bestätigung über die Gültigkeit des Namens und abhängig von dieser Antwort kann die Filiale mit dem Registrierungsprozess beginnen.

Für die Gründung einer Zweigniederlassung in den Niederlanden muss vor der Registrierung bei der Handelskammer eine „Unbedenklichkeitserklärung“ des Justizministeriums eingeholt werden. Der Anleger muss einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung stellen und die erforderlichen Gebühren entrichten.

Die Satzung, der Antrag auf Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden und die Satzung müssen legalisiert werden. Die oben genannten Unterlagen müssen dann zusammen mit der Hinterlegungsbescheinigung und der „Unbedenklichkeitserklärung“ bei der Handelskammer eingereicht werden.

Der Ablauf zur Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden im Jahr 2023 kann Ihnen von unseren Spezialisten erklärt werden. Wenn Sie daran interessiert sind, ein Unternehmen in einer anderen Region, beispielsweise Dubai, zu gründen, können wir Sie mit unseren lokalen Partnern in Kontakt bringen. Weitere Informationen finden Sie unter companyincorporationdubai.com, einer vertrauenswürdigen Online-Ressource.


Erforderliche Dokumente für die Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden


Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Dokument mit Angaben zur Muttergesellschaft, das auch die Adresse im Ausland enthalten muss;
  • ein vom Handelsregister des Landes der Muttergesellschaft ausgestellter Auszug, der die Existenz ausländischer Geschäfte bestätigt;
  • die Gründungsurkunde der Tochtergesellschaft, die von einem niederländischen Notar beglaubigt werden muss;
  • eine Erklärung zur Ernennung eines örtlichen Vertreters für die Zweigstelle;
  • die oben genannte Unbedenklichkeitserklärung des niederländischen Justizministeriums.
    Wir können Ihnen beim Verfahren zur Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden im Jahr 2023 helfen.

Besteuerung der niederländischen Tochterfgesellschaft


Solange die Tochtergesellschaft in den Niederlanden registriert ist, gilt sie als ansässige Firma und muss die gleichen Gewinnsteuern zahlen wie jedes andere niederländische Firmen. Hierfür ist eine Anmeldung beim Finanzamt zwingend erforderlich. Gleichzeitig muss bei der Einstellung von Personal in den Niederlanden eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde erfolgen.

Die niederländische Körperschaftssteuer beträgt 25,8 %. Ansässige Firmen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Da die Niederlande ein Mitgliedsland der Europäischen Union sind, gilt die EU-Richtlinie über Mutter-Tochtergesellschaften für hier ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Firmen. Diese Richtlinie bietet zusammen mit den zwischen den Niederlanden und anderen Ländern unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen wichtige Steuervorteile und Steuerbefreiungen.

Zu den weiteren Einkommenssteuern in den Niederlanden zählen die Grundsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und eine Übertragungssteuer. Das Geschäftsjahr stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein und niederländische Tochtergesellschaften müssen die Grundsätze der Rechnungslegung und Berichterstattung einhalten. Die Nichteinhaltung bestehender Anmeldepflichten führt zu Strafen und Bußgeldern.

Das niederländische Verfahren zur Gründung von Tochterfirmen in den Niederlanden ist einfach und dauert etwa acht Arbeitstage.

Warum im Jahr 2023 eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden gründen?

Ausländische Firmen, die eine Geschäftspräsenz in den Niederlanden aufbauen möchten, sollten sich für die Tochtergesellschaft entscheiden, weil:

  1. Es kann die Form der in diesem Land beliebtesten Geschäftseinheit annehmen: der Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
  2. aus steuerlicher Sicht ist die Tochtergesellschaft steuerlich ansässig und kann von zahlreichen Vorteilen wie Abzügen und Steuerbefreiungen profitieren;
  3. ist nicht mit der Muttergesellschaft verbunden und kann verschiedene, für den niederländischen Markt geeignete Tätigkeiten ausüben;
  4. Der Registrierungsprozess ist recht schnell und einfach (der Abschluss kann bis zu 5 Tage dauern).
  5. erfordert kein Mindeststammkapital, wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt.

Ausländische Firmeninhaber, die im Jahr 2023 in den Niederlanden eine Firma gründen möchten, können ihre Aufmerksamkeit auf Tochtergesellschaften richten, wenn sie völlig unabhängige Firmen gründen möchten. Auf diese Weise können sie ihre Waren oder Dienstleistungen an den niederländischen Markt anpassen und so ihr Einkommen steigern.

Nach einem schwierigen Jahr wird erwartet, dass die niederländische Wirtschaft im Jahr 2023 mit der Erholung beginnt, sodass die Gründung einer Tochtergesellschaft hier eine gute Option für diejenigen sein kann, die ihre Pläne verschoben haben.
Im vergangenen Jahr wurden in den Niederlanden mehrere Firmen gegründet. Die Handelskammer schätzt, dass es bis Ende 2022 mehr als 2,3 Millionen Firmen geben wird, gegenüber etwa 2,2 Millionen zu Beginn des letzten Jahres. Nach Schätzungen der Handelskammer entspricht dies einer Steigerung von 5,7 %. Experten zufolge ist der überwiegende Teil dieses Anstiegs auf PFAs ohne Mitarbeiter zurückzuführen. Nach Angaben der Handelskammer können inzwischen 70 % aller Unternehmen als Selbstständige eingestuft werden. Im Januar 2023 machten Selbstständige ohne Mitarbeiter 17 % der Belegschaft aus.

Wenn Sie Hilfe bei der Gründung eines niederländischen Unternehmens benötigen, können unsere Berater Ihnen helfen.
Sie können mehr über das Verfahren zur Gründung einer Firma in den Niederlanden erfahren, indem Sie sich an unsere niederländischen Berater wenden, die Firmengründungen und damit verbundene Dienstleistungen anbieten. Wir können Ihnen auch bei der Gründung einer Stiftung (stichting) in den Niederlanden helfen.